Es gibt einige Regelungen zum Thema Benennung eines Datenschutzbeauftragen. Die erste ist die DSGVO Art 37 Abs. 1c
Zitat: Wenn … die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 … besteht.
Im Artikel 9 Abs. 1 ist dann zu lesen
Zitat: Die Verarbeitung personenbezogener Daten, … oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt. „Ist eine Vermittlungsagentur zur Benennung eines Datenschutzbeauftragen (DSB) verpflichtet?“ weiterlesen