Die DSGVO schreibt nicht nur für alle Betreiber einer Webseite eine Informationspflicht vor, sondern jeder, der persönliche Daten erfasst oder übermittelt bekommt, muss seiner Informationspflicht nachkommen. Das bedeutet, das auch Escorts, wenn sie von ihrer Agentur den Namen und die Telefonummer eines Interessenten bekommen, den Betroffenen über die Verwendung seiner Daten informieren müssen.
Da viele Escorts weder eine eigene Webseite betreiben und noch ein Büro haben, kann das schwierig werden. Außerdem möchte man ein Date sicherlich nicht mit dem Verlesen der Datenschutzvorschriften beginnen. Wir bieten deshalb hier eine allgemeingültige Variante zum Download an.
Information DSGVO Escort (PDF)
Web Version
Es kann auch der QR Code hier beispielsweise auf die Rückseite einer Visitenkarte gedruckt werden.
Weitere Informationen zum Thema gibt es hier